Anforderungen an die Kleingruppenhaltung im Vergleich zu den Mindestanforderungen an den Ausgestalteten Käfig
| Deutschland (Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung) - Kleingruppenhaltung | EU-Vorgabe (Richtlinie 1999/74/RG) - Ausgestalteter Käfig | |
| Mindestfläche | 25.000 cm² (maximal 28 Tiere) |
2.000 cm² (maximal 2 Tiere) |
| Fläche/Henne | Mind. 800 cm², bei einem Durchschnittsgewicht der Tiere von mehr an 2 kg: 900 cm² | Mind. 750 cm² |
| Höhe der Haltungseinrichtung | Mind. 60 cm, an der Seite des Futtertrogs, an keiner Stelle niedriger als 50 cm | Lichte Höhe von mind.45cm, in Teilbereichen mind. 20 cm |
| Nestfläche | Für jeweils bis zu 10 Legehennen 900 cm²; übersteigt die Gruppengröße 30 Tiere, ist für jedes weitere Tier der Einstreubereich um je 90cm² zu vergrößern" | Keine konkreten Vorgaben |
| Gruppennest | Für jeweils bis zu 10 Legehennen ein Gruppennest von 900 cm²; übersteigt die Gruppengröße 30 Tiere, ist für jedes weitere Tier das Gruppennest um jeweils 90 cm² zu vergrößern | Keine konkreten Vorgaben |
| Futtertrog | Mind. 12 cm Troglänge/Henne | Mind. 12 cm Kantenlänge/Henne |
| Sitzstangen | Mind. 2 Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe, 15 cm Länge/Henne | Mind. 15 cm/Henne |
| Gangbreite | Mind. 90 cm zwischen den Reihen; mind. 35 cm Abstabd zwischen dem Boden des Gebäudes und der unteren Reihe der Haltungseinrichtung | Mind. 90 cm zwischen den Reihen; mind. 35 cm Abstabd zwischen dem Boden des Gebäudes und der unteren Reihe der Haltungseinrichtung |





